Baumängel am Objekt
Auch Eigentümer haben Instandsetzungspflichten
Hier: 50 Jahre und kein Liter Farbe
Zitiere - Quelle Google:
Im deutschen Grundgesetz
wurde unter §14 festgelegt: Eigentum verpflichtet
Paragraph 27§ Abs. 1 Satz und 2 Wohnungseigentumsgesetz
ist der Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentuemergemeinschaft berechtigt und verpflichtet,
die für die Instandsetzung und ordnungsgemäße Instandhaltung
des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen.Die ordnungsgemaeße Instandsetzung und Instandhaltung
gehört gemäß § 21 Abs. 5 dass sich eine Verpflichtung zur
Instandhaltung und Instandsetzung
aber nicht nur auf das Gemeinschaftseigentum,
sondern darüber hinaus auch auf das Sondereigentum
bezieht, folgt aus WEG § 14 Nr. 1
Für das gesamte Anwesen, wurde in den letzten 50 Jahren, kein Liter Farbe verwendet ..
Es modert und gammelt vor sich hin.... innen wie auch außen..



Nun wurde es aber Zeit....


Die Haustürverankerung

Haustürverankerung

Türverankerung danach...

Erster Teilanstrich der Außenfassade

Außenanstrich und der damalige Zustand

Außenanstrich ohne Kommentar

Heizkeller

Außenfassade Ostseite

Kellerabgang



Fassadenriss Ostseite (überstrichen ?)

50 Jahre und kein Anstrich Holzfenster Westseite



Garage...

Salpeter und undichte Garagendecke / Baumängel
Die Meinung eines Statikers: "Eine Dachpappe / Kiesel hätte schon vor 50 Jahren auf die Garagendecke drauf gehört" und die Eigentümer reagieren nicht....
Solche Baumängel treiben die Eigentümer in den finanziellen Ruin...
